Akkreditierung

Du möchtest als Journalist, Blogger oder Fotograf vom BCB berichten?

In unseren Akkreditierungsrichtlinien erfährst du, was es zu beachten gibt und welche Legitimationsnachweise erforderlich sind.

Wir freuen uns über dein Interesse und stehen dir bei Fragen gerne zur Verfügung.

Wer erhält eine Presseakkreditierung?

Eine Akkreditierung zum BCB 2023 erhalten ausschließlich Journalisten und Fotografen, die

  • die Messe zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen des BCBs nachweisen;
  • im Auftrag von Medien arbeiten, die in der Bar- und Getränkebranche etabliert sind;
  • für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine, Blogs, YouTube-Channels über die Messe berichten.

Und wer nicht?

  • Personen, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen der Messe nachweisen können;
  • Mitarbeiter aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen und Unternehmen;
  • Begleitpersonen.

Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?

Als Nachweis werden anerkannt:

  • Ein Link zu einem Namensartikel mit Bezug zu einem Thema des BCBs;
  • Ein Link zu einem Impressum eines Mediums mit Bezug zu den Themen des BCBs, der dich als Redakteur/in, ständige/n redaktionelle Mitarbeiter/in oder Autor/in nennt;
  • der Auftrag einer Voll-Redaktion mit Bezug zur aktuellen Messe.

Reicht ein Presseausweis als alleiniger Nachweis aus?

Nein. Die alleinige Vorlage eines gültigen Presseausweises ist als Nachweis für eine Akkreditierung zum BCB leider nicht ausreichend.

Welche Regelungen gelten für Social Media?

  • Der Social Media-Kanal muss in der Branche etabliert sein.
  • Der Social Media-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
  • Auf dem Social Media-Kanal werden regelmäßig für die Veranstaltungszielgruppe relevante, redaktionelle Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
  • Du hast namentlich und regelmäßig auf diesem Kanal zum Veranstaltungsthema Text, Foto und / oder Film veröffentlicht.

Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Belegen behalten wir uns vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.

Welche Regelungen gelten für Fotografen?

  • Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung angefertigt werden. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Veranstaltungen verwendet werden.
  • Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?

  • Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Videoaufnahmen von Ausstellern sind nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet.
  • Bei allen Beiträgen muss der BCB als Veranstalter genannt werden.
  • Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden (z.B. Live Ankündigungen).
  • Vom Bühnenprogramm dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden.
  • Der / Die Produzent/in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Akkreditierungsformular


Hast du Fragen oder brauchst Hilfe?

 

Pressekontakt

Lisa Gerhards

Content & PR Manager

Tel: +49 211 90191-348

[email protected]